Eine Gnadenfrist gibt es nicht, wenn man als Regierungsrat sein Amt antritt. Entsprechend bin ich sofort ins Tagesgeschäft eingestiegen und bereits tief in das eine oder andere Dossier «getaucht». Das Verwaltungsgericht hat einen Entscheid der Zuger Regierung bezüglich Bau eines Asylzentrums in Baar gestützt, wobei dieses Verfahren noch am Laufen ist. Der Kantonsrat hat das Denkmalschutzgesetz in zweiter Lesung beraten und beschlossen, was Fachverbände zu einem Referendum animierte. Auch das eher technokratisch anmutende Geoinformationsgesetz wurde vom Kantonsrat in erster Lesung beraten. Die Revision bringt aber handfeste Vorteile. Sie schafft die gesetzliche Grundlage für die Einführung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB). Dieser liefert online eine aktuelle Übersicht über sämtliche Grundeigentumsbeschränkungen und kommt als effizientes und zeitgemässes Informationsinstrument daher. Ein wichtiger Schritt Richtung digitale Zukunft.